Ich möchte Zustifter*in werden

 
 

Gemeinsam Mehrwert für Regensburg schaffen – Zustifter*in werden

 

Wir möchten Sie zum Zustiften anstiften.

Die Stadtgesellschaft lebt davon, dass Menschen sich mit ihrer Tatkraft, Phantasie, Mitgefühl und mit ihren finanziellen Möglichkeiten daran beteiligen, das Leben in Regensburg lebenswert zu erhalten und allen die Möglichkeit eröffnen, daran teilzunehmen. Dieser Gemeinschaftsgeist zeigt sich auch darin, dass es in Regensburg seit Jahrhunderten viele Stiftungen gibt. Sie sind Ausdruck dafür, dass Bürger sich dauerhaft engagieren wollen.

Die Stiftung Studienseminar St. Emmeram steht in dieser Tradition. Die Erträge des Stiftungskapitals reichen für unsere Arbeit allerdings nicht aus. Wir würden uns daher freuen, wenn es Menschen gibt, die unsere Arbeit dadurch unterstützen, dass sie „Zustifter*in“ werden, also Kapital in die Stiftung einbringen. Als „Zustifter*in“ kann man sich zu Lebzeiten engagieren oder durch eine Testamentsverfügung. Wer keine eigene Stiftung gründen möchte, sondern seine Ziele bei uns wiederfindet und sich als „Zustifter*in“ engagieren will, wird dabei auch steuerlich unterstützt.

FAQ

Zustiften und Spenden - was ist der Unterschied?
Die Mittel aus einer Zustiftung fließen in den Kapitalstock der Stiftung und erhöhen damit die Handlungsfähigkeit der Stiftung.

Eine Spende ist in der Regel für eine zeitnahe Verwendung im Rahmen der aktuellen Aktivitäten vorgesehen.

Wie beteiligt sich das Finanzamt an Ihrer Zustiftung/Spende?

Sowohl eine Zustiftung als auch Spenden werden steuerlich unterstützt

Sie können zu Lebzeiten als Zustifter*in tätig werden oder uns testamentarisch bedenken. In jedem Fall ist es Anliegen und Aufgabe der Stiftung, den Namen der/des Zustifters*in angemessener Form dauerhaft in Erinnerung zu behalten.

Sie haben weitere Fragen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.